Interessante Aspekte der aktuellen Gemeindepolitik

1. „Optionsvereinbarung für die Schilffläche zwischen Feriensiedlung und Seepark“

In der letzten Gemeinderatssitzung vom 25. März 2014 hat die ÖVP-Fraktion im Alleingang eine Optionsvereinbarung mit Herrn Martin Pfundner beschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde das Vorkaufsrecht für Herrn Pfundner für die Grundstücke Nr. 1940/471 und 1940/472, gültig bis 31. Dezember 2016, festgelegt.

Bei den genannten Grundstücken handelt es sich um die bekannte Schilffläche zwischen Feriensiedlung und Seepark, die der Bürgermeister bereits 2010 umwidmen wollte. Das wurde aber erfreulicherweise durch den erfolgreichen Einsatz der Bürgerinitiative „Rettet das Schilf“ und einen negativen Bescheid der Naturschutzabteilung der Burgenländischen Landesregierung verhindert.

Nun wurde ein neuer Anlauf zur Umwidmung und zum Verkauf und nachfolgender Verbauung mit hochpreisigen
Wochenendhäusern gestartet, obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Natura 2000 Gebieten seit damals deutlich verschärft und um das Landesentwicklungsprogramm (LEP 2011) ergänzt wurden.

Als Verkaufspreis für diese Flächen im Ausmaß von insgesamt 15.866 m2 wurde der Betrag von Ä 2,250.000,– festgelegt!

Das ergibt somit einen Preis von Ä 141,81/m2. Abzüglich der Immobilientransaktionssteuer in der Höhe von 15% verbleibt somit ein „Erlös“ für die Gemeinde in der Höhe von Ä 120,54/m2!

Das kann doch nicht ernst gemeint sein! Wieso will die Gemeinde eines der wertvollsten Grundstücke verschenken, das mindestens den 4-fachen Wert besitzt? Und wieder müssen wir uns die Frage stellen: „Wer profitiert von diesem Handel? – Die Gemeinde sicher nicht!“

Die Argumentationslinie, Herrn Martin Pfundner aufgrund der von ihm zu tragenden hohen Kosten für die Aufschüttungsmaßnahmen mit dem Verkaufspreis entgegenzukommen, ist nicht haltbar. Nach unseren Auskünften bei örtlichen Fachfirmen betragen die Kosten für Ausbringung und Verdichtung von Aushubmaterial an der Basis und einer oberflächlichen Schotterlage zwischen Ä 16,–/m3 (Aushubmaterial) und Ä 20,–/m3 (Schotter). Inklusive der Transportkosten ist daher für die ca. 15.000 m2, die etwa 1,5 m hoch angeschüttet werden, mit maximal Ä 400.000,– zu rechnen. Ein wahrlich geringer Betrag für jemanden, der mit der Errichtung von 30 Wochenendhäusern einen Gewinn in vielfacher Millionenhöhe erzielen wird. Warum sollen also diese Kosten von der Gemeinde übernommen werden?

Abgesehen davon, dass die Gemeinde nichts zu verschenken hat, stellen wir unmissverständlich fest, dass aufgrund der gültigen nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien zum Schutz des Seeuferrandgebietes und von Europaschutzgebieten (Natura 2000) diese Fläche für die Errichtung von Zweitwohnsitzen oder Feriensiedlungen nicht zur Verfügung steht!

Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln gegen ein derartiges Ansinnen Widerstand leisten.

2. Behebung der Schäden an Rad- und Gehwegen hervorgerufen durch die Rodungsmaßnahmen

Im Zuge der Rodungsmaßnahmen mit schwerstem Gerät im Februar 2014 in den Bereichen Radweg, Feriensiedlung, Sportplatzgasse und Seestraße wurden auch die Wege bereichsweise stark in Mitleidenschaft gezogen. Randbereiche der Wege wurden über viele Meter hinweg abgedrückt, auf Gehwegen sind immer noch tiefe und breite Spurrinnen durch die Überbelastung seitens der Schwerfahrzeuge vorhanden.

Gemäß der Auskunft des Bürgermeisters betrugen die Kosten für die Rodungen nur rund Ä 4.000,– , wobei im Gegenzug die Rodungsfirma das gewonnene Holz als Geschenk zum Weiterverkauf erhielt.

Für die an den Wegen angerichteten Schäden hat natürlich die Gemeinde aufzukommen. Die zu erwartenden
Sanierungskosten werden die für die Rodung eingesparten Kosten bei Weitem überschreiten, sodass eine sinnvolle und vor allem fachgerechte Baumpflege wahrscheinlich gleich teuer, aber auf jeden Fall substanzschonender, umweltgerechter und nachhaltiger gewesen wäre!

Ein ganz wesentlicher Aspekt, der erst vor kurzem bekannt geworden ist: Für diese Rodungsmaßnahmen wurde keine Bewilligung seitens der zuständigen Behörden eingeholt, obwohl dies aufgrund des Natura 2000 Status erforderlich gewesen wäre. Auch der Umstand, dass der Bürgermeister bei einer Begehung mit GR Rohatsch und einem Organ der Biologischen Station so getan hat, als wäre seine Vorgehensweise rechtlich abgeklärt, ist zumindest zu hinterfragen. Die zahlreichen Eulen, Fledermäuse, Spechte, Pirole u.v.a.m. mussten sich jedenfalls eine neue Heimat suchen. Auch der optische Gesamteindruck entlang des Radweges „verwundert“ seitdem unsere Radtouristen.

3. Volksabstimmung zum Thema „neues Sportzentrum“

Die Sammlung von Unterschriften für eine Volksabstimmung geht ins Finale. Stichtag ist der 26. Mai 2014. Wir werden demnächst über die weitere Vorgangsweise in dieser Sache berichten.

Ein Wort zum Schluss:

Einige wenige Mitbürger werfen der GUW vor, sie würde Weiden durch die Verbreitung von Unwahrheiten in der
Öffentlichkeit und in den Medien schlechtmachen. Tatsächlich zeigen wir jedoch langjährig eingefahrene Missstände auf, hinterfragen wenig transparente und von Eigenmächtigkeit dominierte Entscheidungsprozesse (bei denen es um sehr viel Geld – nämlich unser aller Steuergeld – geht) und setzen uns für eine lebenswerte Umwelt für unsere Kinder und für alle Weidnerinnen und Weidner ein. Und das werden wir auch weiterhin tun, auch wenn das manchen nicht gefällt!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der GUW

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