Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2014

Liebe Weidenerinnen und Weidener,
im Folgenden möchten wir Sie über einige interessante Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzung vom 15. 12. 2014 informieren.

Bericht des Prüfungsausschusses
Dieter Gelbmann als Obmann des Prüfungsausschusses, berichtet von der am 11.12.2014 vorgenommenen Prüfung und verliest den Bericht. Es wurden die Kosten für den Um- und Zubau der Volksschule überprüft und eine vom Gemeinderat nicht genehmigte Überschreitung der Kosten in der Höhe von € 324.183,05 festgestellt. Nach den Erläuterungen von Dieter Gelbmann wird der Bericht vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Anmerkungen:
Diese vom Gemeinderat nicht beschlossene Kostenüberschreitung wurde vom Obmann des Prüfungsausschusses bei der BH-Neusiedl und der Gemeindeaufsicht der Burgenländischen Landesregierung zur Anzeige gebracht.

Genehmigung KEG Budget 2015
Der Bürgermeister berichtete, dass für das Gemeindezentrum und den Betrieb des Winzerkellers, das von der Marktgemeinde Weiden am See Infrastruktur KEG zu erstellende Budget für das Jahr 2015 in der Höhe von € 107.400,– vom Gemeinderat zu genehmigen sei. Diesem Antrag wird von der ÖVP und der SPÖ zugestimmt, Elvira Schaffrian und Ines Wagner enthalten sich der Stimme, da sie nicht der Marktgemeinde Weiden am See Infrastruktur KG angehören.

Anmerkungen:
Die Marktgemeinde Weiden am See Infrastruktur KEG wurde ursprünglich gegründet, um gewisse Projekte, wie das Gemeindezentrum und den Winzerkeller mit einem niedrigen Steuersatz errichten zu können (17% anstelle der sonst üblichen 20%). Diese vom ehemaligen Finanzminister Grasser umgesetzte Vorgehensweise, sollte es Gemeinden ermöglichen, für die Gemeinden steuersparend diverse Projekte aus ihrem regulären Haushalt auszulagern und umzusetzen. Die Mitglieder des Gemeinderates sind im Allgemeinen auch Mitglieder der KEG.

Andreas Rohatsch wies bereits bei der Gründung der KEG darauf hin, dass es sich hierbei um eine, wenngleich auch legale Möglichkeit handelt die österreichischen Steuerzahler zusätzlich direkt zu belasten, da dieses Minus an Finanzabgaben, die aus dem niedrigeren Steuersatz resultieren dem Finanzminister in seinem Haushalt natürlich fehlen und somit Steuererhöhungen oder überhaupt neue Steuern für uns alle nach sich ziehen werden. Aus diesem Grund traten die GemeinderätInnen der GUW auch der KEG nicht bei.

Voranschlag 2015
Der Voranschlag 2015 wurde im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erstellt und ist sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt ausgeglichen. Im den Voranschlag 2015 ausgeglichen zu erstellen, ist ein Überschuss von € 305.200,– zu veranschlagen, der im Rechnungsabschluss 2014 auch erzielt werden muss. Im Rechnungsabschluss 2013 ist noch einen Überschuss von über € 800.000,– ausgewiesen. Durch die hohen Ausgaben für den Straßenbau und die Volksschule ist der Überschuss im Jahr 2014 deutlich reduziert worden. Der finanzielle Spielraum ist dadurch wesentlich geringer und die Haushaltsdisziplin wichtiger denn je. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Voranschlag für das Finanzjahr 2015, wobei die Gesamteinnahmen & Ausgaben mit € 4.953.400,– festgesetzt wurden.

Seebadtarife 2015
Der Vorsitzende berichtet, dass für das Jahr 2015 die Seebadtarife zu beschließen sind. Er erinnert an die Neufestlegung im Jahr 2013, wo die Tarife angepasst wurden und zu Mehreinnahmen im Seebad führten. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Seebadtarife für 2015 unverändert zu belassen.

Verordnungen des Gemeinderates über die
a) Ausschreibung eines Erschließungsbeitrages, Anschlussbeitrages und Ergänzungsbeitrages nach dem Kanalbeitrages.
b) Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr.
c) Ausschreibung einer Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle.
d) Aufhebung der Verordnung über die Lustbarkeitsabgabe.

a) Der Vorsitzende berichtet, dass die Verordnungen des Gemeinderates nach dem Kanalabgabegesetz neu zu erlassen sind. Der derzeitige Beitragssatz in der Höhe von € 5,09 pro m² Berechnungsfläche, für den Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrag wurde 1985 festgelegt. Der Vorsitzende beantragt den Beitragssatz mit € 9,– pro m² Berechnungsfläche festzusetzen. Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.

b) Der Vorsitzende informiert, dass die Festsetzung über die Höhe der Kanalbenützungsgebühr aus dem Jahr 2008 stammt. Er schlägt vor, eine moderate Erhöhung zu beschließen, wobei der Sockelbetrag gleich bleiben und der Betrag pro m² Berechnungsfläche um 10 % erhöht werden soll. Der Bürgermeister stellt den Antrag für die Kanalbenützungsgebühr einen Sockelbetrag pro angeschlossenem Objekt mit € 86,– und einen Beitrag von € 0,58 pro m² Berechnungsfläche gem. § 5 Abs. 2 KabG, festzusetzen. Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.

c) Der Vorsitzende informiert über die Einnahmen und Ausgaben im Altstoffzentrum. Es gibt oft Schwierigkeiten bei der Einhebung der Beiträge bei der Übernahme im Altstoffzentrum und der Kostenaufwand für die Gemeinde sei in den letzten Jahren enorm gestiegen. Er schlägt vor, ab 2015 Beiträge pro Wohn- und Betriebsobjekt für die Benützung der Abfallsammelstelle vorzuschreiben. Ines Wagner schlägt vor, die Einnahmen für die Befestigung der Wege und Flächen im Altstoffzentrum zu verwenden. Der Bürgermeister stellt den Antrag ab 2015 einen Beitrag von jährlich € 28,– zzgl. MwSt. pro Wohn- und Betriebseinheit für die Benützung der Abfallsammelstelle vorzuschreiben. Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.

d) Nachdem seit fünf Jahren keine Lustbarkeitsabgabe mehr eingehoben wird und die Vereine auch nicht belastet werden sollen, beantragt der Vorsitzende die Aufhebung der Verordnung. Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.

Grundkauf Unterfeld-Viertel, Änderung der Kaufverträge
Der Vorsitzende berichtet von der Genehmigung der Kaufverträge über den Ankauf der Grundstücke im Bereich Unterfeld-Viertel, in der letzten Gemeinderatssitzung. Vor Unterfertigung der Verträge wurde von den Grundeigentümern beantragt, einen zusätzlichen Punkt in den Vertrag aufzunehmen. Für den Fall, dass das Vertragsobjekt oder Teile davon bis 31.12.2024 rechtskräftig in Bauland umgewidmet wird bzw. werden, verpflichtet sich die Gemeinde an die Verkäuferseite, bzw. an deren Erben und Rechtsnachfolger einen Betrag von € 16,26/m² zu leisten. Dies ergibt somit einen Gesamtkaufpreis von € 23,26/m², der dem Kaufpreis im Baugebiet Kirchenäcker entspricht. Christian Wandler und Markus Hareter erklären sich zu diesem Tagesordnungspunkt für Befangen und nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Der Vorsitzende beantragt, den genannten Passus in die Kaufverträge aufzunehmen Allfälliges. Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.

Weinrebenpark Rain, Kostenbeteiligung
Der Vorsitzende berichtet von der Möglichkeit zur Errichtung einer Parkanlage im Bereich Rain. Der Weinrebenpark soll auf der öffentlichen Fläche im Bereich neben den Wohnungen der Neuen Eisenstädter Siedlungsgesellschaft errichtet werden. Gemäß einer Kostenschätzung von Arch. Kandelsdorfer betragen die Errichtungskosten ca. € 90.000,– netto. Er schlägt vor, der Errichtung der Parkanlage durch die Neuen Eisenstädter zuzustimmen und einen Kostenbeitrag von € 60.000,– zu übernehmen, wobei es eine Förderzusage in der Höhe von € 40.000,– von LHStv. Franz Steindl gibt. Der Restbetrag wird von der Neuen Eisenstädter geleistet. Der für die Gemeinde vorgesehene Betrag wurde im Voranschlag 2015 berücksichtigt. Dem Antrag die Errichtung des Weinrebenparks unter den vorgenannten Bedingungen zu veranlassen wird von allen zugestimmt.

UFC Weiden, finanzielle Unterstützung
Der Vorsitzende berichtet von den Schwierigkeiten rund um den UFC Weiden und der im Raum stehenden Vereinsauflösung. Ein kleines engagiertes Team hat sich bereit erklärt einen neuen Vorstand zu bilden. In Anbetracht der mit dem Voranschlag beschlossenen € 70.000,– für den UFC Weiden, würde er als Bürgermeister auch als Obmann für 6 Monate zur Verfügung stehen. Damit würde der Spielbetrieb für die Frühjahrsmeisterschaft gesichert sein und dem neuen Vorstand die Möglichkeit gegeben werden, den Verein weiterzuführen. Der Vorsitzende informiert über den Schuldenstand von ca. € 13.000,–. Der alte Vorstand, der für diese Schulden haftet, hat sich bereit erklärt, das Marktfest 2015 zu organisieren und den Gewinn für den Schuldenabbau zu verwenden. Über den Restbetrag müsste dann mit der Gemeinde und Raiffeisenkassa verhandelt werden.

Heinrich Hareter vertritt die Auffassung, der Verein solle ohne Schulden übernommen und weitergeführt werden. Er schlägt daher vor, dass die Gemeinde ihren jährlichen Zuschuss für 2 Jahre im Voraus leisten soll und damit die Schulden zur Gänze abgedeckt werden könnten. Der neue Vorstand könnte durch Veranstaltungen Mittel für den laufenden Betrieb aufbringen. Auch andere Ideen wie etwa eine Haussammlung wurden vorgeschlagen. Dieter Gelbmann ist der Meinung, der neue Vorstand sollte die Chance bekommen, selbst alles in die Hand zu nehmen, daher soll es jetzt eine Entlastung geben. Hans-Jürgen Jarius informiert sich über die Kosten des Spielbetriebes. Der Vorsitzende berichtet dazu, dass für die Frühjahrssaison mit etwa € 35.000,– bis € 37.000,–  zu rechnen ist. Wenn man noch die Schulden hinzurechnet, kann man mit einen Kostenrahmen von € 50.000,– rechnen.

Der Vorsitzende erklärt das Ziel eines Aufstieges in die nächsthöhere Klasse. Dazu ist aber die Verpflichtung eine Tormannes und eines weiteren Spielers notwendig. Ohne diese Verpflichtungen ist ein Aufstieg nicht realistisch. Sollte es sportlich nicht klappen, ist sofort ein Schnitt zu machen und mit eigenen Spielern auszukommen. Sein oberstes Ziel ist es, den Verein zu retten und er sieht mit dem neuen Team auch gute Chancen dafür.

Es wird nochmals zusammengefasst und ein gemeinsamer Antrag formuliert: Seitens der Gemeinde gibt es eine befristete Haftungsübernahme in der Höhe von € 50.000,– bis zum Sommer 2015. In dieser Haftungsübernahme sind die Kosten für den Spielbetrieb im Frühjahr 2015 und die Schuldenübernahme inkludiert. Die Fördersumme für die nächsten 2 Jahre wird sofort ausbezahlt und ist für die Schuldentilgung heranzuziehen. Zusätzliche Förderungen gibt es nur im Falle eines Aufstieges bzw. für die Jugend.

Sämtliche Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.

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