Wahlkarten/Briefwahl

Auch bei der GR-Wahl kann mittels Wahlkarte/Briefwahl gewählt werden!

Wer kann Ausstellung einer Wahlkarte beantragen?
Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sind vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen – wegen Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt oder gesundheitlichen Gründen. Personen, die zwar am Wahltag in der Gemeinde sind, die aber wegen Geh- und Transportunfähigkeit, Alter, Krankheit oder Unterbringung in einem Gefängnis verhindert sind vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen
ACHTUNG: wenn die “fliegende Wahlbehörde” beantragt wurde, dann gibt es keine Wahlkarte!

Wie kann man die Wahlkarte beantragen?

schriftlich
ab sofort bis spätestens 27.09. beim zuständigen Gemeindeamt (Wahlkarte wird zugeschickt) oder bis spätesntes 29.09., 12h beim zuständigen Gemeindeamt, WENN die persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragssteller bevollmächtigte Person möglich ist.
WICHTIG: Identitätsnachweis beilegen – Passnummer angeben, Lichtbildausweis kopieren, elektronische Signatur … Die Antragsstellung MUSS vom Antragssteller persölich unterfertigt werden!

mündlich
ab sofort bis spätestens 29.09., 12h beim zuständigen Gemeindeamt durch persönliches Erscheinen!
WICHTIG: ebenso Identität durch entsprechendes Dokument nachweisen! Eine mündliche Antragsstellung durch andere Personen ist NICHT zulässig.

Wie wird Wahlkarte zugestellt?

• persönliche Abholung durch Antragssteller persönlich oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person
• durch Botendienst oder auf dem Postweg (zu eigenen Handen!)

Wie wird mit Wahlkarte gewählt?
Briefwahl – entsprechend der Anleitung Stimmkuvert ins Überkuvert und an Gemeinde zuschicken – Einlangen muss die Wahlkarte spätestens am 29.09. um 14h – per Post, Bote, etc.
ACHTUNG: kommt die Wahlkarte zu spät, als am 29.09. nach 14h, so wird sie ausgeschieden. Auch das Wahlkuvert (blau, wo der Stimmzettel drin ist) darf NICHT zugeklebt werden, sonst ist dies ein Nichtigkeitsgrund

Wahl mit Wahlkarte am Wahltag vor der zuständigen Wahlbehörde – Diese neue Regelung gibt’s seit 2014. Hierbei kann ein Wähler die Wahlkarte am Wahltag persönlich dort abgeben, wo er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Eine Abgabe durch Boten ist NICHT zulässig!

WICHTIG: Manche Menschen scheuen sich davor eine Wahlkarte zu beantragen – insbesondere in kleineren Orten – weil sie Angst haben, man könne dadurch Rückschlüsse auf ihr Wahlverhalten ziehen. Die eingelangten Wahlkarten werden bei der Auszählung am Wahltag geöffnet und die Stimmkuverts unter die Stimmkuverts aus der Wahlurne im Wahllokal untergemischt. Dadurch ist es nicht möglich zu eruieren, wer wie gewählt hat!

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