Bericht zur konstituierenden und 1. Gemeinderatsitzung am 20. November 2017
Diese beiden Sitzungen wurden sinnvollerweise an einem gemeinsamen Termin abgehalten, um sofort mit der Arbeit beginnen zu können.
In der konstituierenden Sitzung erfolgte zuerst die Angelobung aller Gemeinderät_innen, danach die Beschlussfassung über die Anzahl der Vizebürgermeister. Mit einstimmigen Beschluss wurde festgehalten, dass es nur einen Vizebürgermeister geben wird. Die ÖVP-Fraktion bestimmte Christian Wandler zum Vizebürgermeister. Außerdem wurden während dieser Sitzung die Vorstandsmitglieder seitens der jeweiligen Fraktionen nominiert und in den Vorstand „gewählt“.
Nach einer kurzen Pause begann die 1. reguläre Gemeinderatsitzung mit folgender Tagesordnung:
- 1. Wahl des Kassiers
Die ÖVP nominierte zuerst Beate Gangl für diese Funktion, SPÖ, GUW und Liste Klaus Fuhrmann schlugen Klaus Fuhrmann für die Position des Kassiers vor. Vor dem Wahlgang unterbrach die ÖVP die Sitzung und kehrte danach mit dem Vorschlag in die Sitzung zurück, Johann Hareter von der SPÖ zu wählen. Die geheime Wahl führte zur Stimmengleichheit zwischen den beiden Kandidaten, 11 Stimmen für Hareter und 11 Stimmen für Fuhrmann. Es musste daher ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden. Erwartungsgemäß endete diese Wahl ebenfalls unentschieden, also 11 Stimmen für Hareter und 11 Stimmen für Fuhrmann. In so einem Fall sieht die Burgenländische Gemeindeordnung eine Entscheidung durch das Los vor. Durch die Losentscheidung fiel die Wahl des Kassiers auf Johann Hareter.
Anmerkung: Die Nominierung von Klaus Fuhrmann als Kassier erfolgte seitens der GUW aufgrund folgender Überlegungen: Klaus Fuhrmann ist unabhängig von jeder Partei, hat aufgrund der Mandatszahl keinen Anspruch auf einen Gemeindevorstand und könnte daher mit dieser wichtigen Aufgabe diese Position unabhängig, objektiv und kritisch bestens ausfüllen.
Man könnte jetzt die Überlegungen anstellen „was wäre geschehen, wenn Johann Hareter die Wahl nicht angenommen hätte, immerhin wurde er ja von der ÖVP nominiert, um bewusst einen Keil in die Opposition zu treiben!“ Aber leider kommen, trotz aller Erfahrung solche Überlegungen leider immer zu spät und es ist daher müßig diesen Gedanken weiterzuspinnen. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass Johann Hareter diese Aufgabe im Sinne der Objektivität und als kritisches Kontrollorgan bestens erfüllen wird.
- 2. Wahl des Umweltgemeinderates
Die ÖVP-Fraktion nominierte Gerhard Achs für diese Funktion, SPÖ, GUW, Klaus Fuhrmann, schlugen Andreas Rohatsch als Umweltgemeinderat vor.
Auch hier entschied nach 2 unentschiedenen Wahlgängen das Los. Gerhard Achs ist somit der neue Umweltgemeinderat in Weiden.
Anmerkung: Wer uns kennt, weiß mittlerweile, dass wir uns durch Titel und Funktionen nicht beeindrucken lassen und auch zukünftig in allen Bereichen, so natürlich auch im Umweltbereich mit unserer Meinung nicht hinter dem Berg halten werden. Wir laden den Umweltgemeinderat aber herzlich ein, sich an unseren umweltrelevanten Themenbereichen zu beteiligen und auch mitzuarbeiten.
- 3. Bestellung der Ausschüsse
Die Bestellung der Ausschüsse erfolgte wie gewohnt unspektakulär, da diesen Ausschüssen – mit Ausnahme des Prüfungsausschusses – traditionell wenig Bedeutung in Weiden zugemessen wird. Die GUW hat nur die Möglichkeit kooptierte Mitglieder in die Ausschüsse zu entsenden, die zwar mitreden, aber nicht mitbestimmen dürfen.
Im Prüfungssauschuss, der die Aufgabe der Prüfung der Finanzgebarung der Gemeinde besitzt sind Vertreter_innen von allen Fraktionen vertreten.
Anmerkung: In den letzten 15 Jahren wurde beispielsweise nur 2oder 3-mal eine Bauausschusssitzung einberufen, obwohl so viel gebaut wird wie nie zuvor und ebenfalls 2 oder 3-mal der Seeauschuss, obwohl das Seebad die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde darstellt.
- 4. Entsendung von Vertretern in den Wasserleitungsverband und in den Tourismusverband
Diese Funktionen teilen sich Bürgermeister und Vizebürgermeister.
- 5. Beschluss der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung ist das Regelwerk des Bürgermeisters für die nächsten 5 Jahre in dem die Rechte und Pflichten der Gemeinderäte geregelt werden. War bis dato der Beschluss der Geschäftsordnung eher eine formale Angelegenheit, ist die vom Bürgermeister vorgelegte Variante mit zahlreichen Ergänzungen versehen worden, welche unserer Ansicht nach die Rechte der Gemeinderäte unverhältnismäßig einschränken, bzw. durch schwammige Formulierungen eine mehrfache Deutung zulassen.
Nur ein Schmankerl aus dieser Geschäftsordnung §11 Sitzungspolizei (8):
„Der Gemeinderat hat aus seiner Mitte zwei Ordner nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu bestellen.“
Die Aufgabe und Funktion dieser Ordner wird weder festgelegt noch sonst wie geregelt, im Absatz darauf wird aber klar worauf sich diese Aufgaben beziehen, z.B. auf die „Entfernung von Ruhestörern aus dem Sitzungssaal“
Im Klartext bedeutet das:
Die ÖVP bestimmt aus ihren Reihen 2 Organe, die unerwünschte Kritiker nach fruchtlosen Ermahnungen durch den Bürgermeister entfernen dürfen!
Beate Gangl meinte zwar, sie könne gar nicht verstehen warum Andreas Rohatsch sich gegen diese Geschäftsordnung ausspreche das sei einfach nur lächerlich – obwohl sie nach eigener Aussage die Geschäftsordnung gar nicht gelesen hat. Nach einer heftigen, kontroversiell geführten Diskussion mit den üblichen Totschlagargumenten „das sei ein Schreiben von ganz oben und von Anwälten geprüft“ (Anmerkung: und somit wäre eigenes Nachdenken obsolet) wurde aber der Beschluss der Geschäftsordnung auf die nächste Sitzung verschoben.
- 6. Weihnachtsgeld für Gemeindebedienstete
Der Gemeinderat beschloss einstimmig allen Gemeindebediensteten Weihnachtsgeld in der Höhe von € 300 in Form von Gutscheinen zukommen zu lassen.
- 7. Berufung (nicht öffentlich)
- 8. Allfälliges
Andreas Rohatsch fragte nach und verwies auf den seit Monaten vorliegenden Antrag des SCW (Segelclub Weiden) in dem um Verlängerung des Pachtvertrages angesucht wird.
Dieser Antrag wurde dem Gemeinderat nicht vorgelegt, obwohl er „an den Bürgermeister und Gemeinderat der Gemeinde Weiden“ adressiert war und somit gemäß Burgenländischer Gemeindeordnung vom Bürgermeister dem Gemeinderat hätte vorgelegt werden müssen. Nach einer ebenso heftigen Diskussion wurde der GUW zugesichert, dass zukünftig alle Anträge sofort an uns weitergeleitet werden.
Anmerkung: Es geht uns sicher nicht darum, jede mündliche Vereinbarung von Gemeindebürgern mit dem Bürgermeister zu kennen, sofern es nicht Angelegenheiten sind, die den gesamten Gemeinderat betreffen. Aber wir verlangen umgehende Information über Anträge, die an Bürgermeister und Gemeinderat gerichtet sind – und zwar ohne Nachfrage und Erinnerung und merkwürdige Erklärungen warum das nicht geschehen ist!
Resümee nach der 1. Gemeinderatsitzung
Die nächsten 5 Jahre werden nicht einfach werden, umso mehr als der Bürgermeister wieder in seine alten Verhaltensmuster mit untergriffigen, persönlichen Verbalattacken zurückgefallen ist. Wenn er aber glaubt, dass er uns damit einschüchtern kann oder einen Maulkorb verpasst, dann hat er sich getäuscht. Wir werden auch zukünftig unangepasst und kritisch unsere Meinung mit dem notwendigen Nachdruck für das Wohl der Gemeinde vertreten.
Geschrieben von:
guw am 21.11.2017