Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 20. 12. 2017

Tagesordnung

1. Voranschlag 2018
Der Voranschlag 2018 ist sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt ausgeglichen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Voranschlag 2018 in der vorliegenden Form zu genehmigen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Voranschlag für das Finanzjahr 2018.
2. Mittelfristiger Finanzplan
Im Sinne des Art. 7 des Österreichischen Stabilitätspaktes, Bund, Länder und Gemeinden ist die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung sicherzustellen. Entsprechend der vorgegebenen Richtlinien wurden die Erhebungen für das Jahr 2018 bis 2022 erstellt. Dem Antrag den vorgelegten Finanzplan zu genehmigen wird von allen zugestimmt.
3. Seebadtarife 2018, Festsetzung
Die Neuanpassung der Seebadtarife erfolgte im Jahr 2013 und sollen für das Jahr 2018 unverändert festgesetzt werden. Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.
4. Verordnung des Gemeinderates über die Ausschreibung von Friedhofsgebühren für 2018
Der Vorsitzende berichtet, dass im Jahr 2018 die Grabstellenerneuerungsgebühren für den Friedhof vorgeschrieben werden und eine Anhebung der Gebühren vorgesehen ist. Der Verordnung über die Ausschreibung von Friedhofsgebühren in der geänderten Fassung für 2018 wird von allen zugestimmt.
5. Bestattungsunternehmen Hitzinger, Vereinbarung
Der Vorsitzende informiert über die vorliegende Vereinbarung mit dem Bestattungsunternehmen Andreas Hitzinger. Aufgrund der neuen Verordnung wird ab 2018 die Grabaushubgebühr von der Gemeinde eingehoben. Die Arbeiten werden von der Firma Hitzinger durchgeführt und der Gemeinde in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, eine Vereinbarung mit dem Bestattungsinstitut Hitzinger.
6. Bericht des Prüfungsausschusses
Hans-Jürgen Jarius als Obmann des Prüfungsausschusses, berichtet von der am 18.12.2017 vorgenommenen Prüfung und verliest den Bericht. Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
7. Starebekämpfung 2017, Verordnung.
Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat die Starebekämpfungskosten 2017 zur Kenntnis. Schließlich wird der Antrag gestellt, die vorgelegte Abrechnung zur Kenntnis zu nehmen und eine Verordnung über die Einhebung von Kosten in der Höhe von € 65,10 je Hektar Weingarten für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen im Jahre 2017 zu erlassen. Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.
8. Kirchenäcker 3, Ansuchen um Bauplatz
Es liegen dem Gemeinderat 6 Ansuchen um Erwerb eines begünstigten Bauplatzes auf den Kirchenäckern 3 vor. Vier Antragsteller werden befürwortet, einem Antragsteller wird angeboten das Grundstück zum regulären Preis zu verkaufen, ein Antrag wird aufgrund der noch nicht erreichten Volljährigkeit des Antragstellers abgelehnt.
9. Bernhard Groß, Aufhebung des Veräußerungsverbotes
Der Vorsitzende erinnert an den Beschluss des Gemeinderats vom 06.09.2017 betreffend der vorgelegten Löschungserklärung für das Grundstück Nr. 1023/358. Mit Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Götz vom 08.11.2017 hat Bernhard Groß einen verringerten Ablösebetrag vorgeschlagen. Daraufhin wurde Dr. Götz aufgefordert Rechnungen vorzulegen, um seitens der Gemeinde prüfen zu können, das Grundstück samt Gebäude selbst zu erwerben. Die Frist dazu hat der Rechtsanwalt jedoch verstreichen lassen, es ist daher kein Beschluss notwendig.
10. Energie Burgenland, Dienstbarkeitsvertrag
Der Vorsitzende berichtet, dass seitens der Energie Burgenland AG ein Dienstbarkeitsvertrag für die Errichtung einer elektrischen Leitungsanlage im Betriebsgebiet Jochen vorgelegt wurde und stellt den Antrag, diesen zu genehmigen. Dem Antrag wird von allen zugestimmt.
11. Beschluss der Geschäftsordnung
Der Vorsitzende berichtet, dass gemäß § 46 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 55/2002 idgF., der Gemeinderat zu Beginn jeder Funktionsperiode eine Geschäftsordnung zu beschließen hat. Die Geschäftsordnung hat jedenfalls nähere Bestimmungen über die Stellung von Anträgen zu einem Gegenstand der Tagesordnung, über die Wortmeldungen, über Anträge zur Geschäftsordnung und über die Ausübung der Sitzungspolizei durch den Vorsitzenden zu enthalten. Vom Burgenländischen Gemeindebund wurde eine Mustergeschäftsordnung zur Verfügung gestellt, die für die Beschlussfassung empfohlen wird. Elvira Schaffrian erkundigt sich, ob die Geschäftsordnung im Gegensatz zur letzten Sitzung geändert wurde. Dazu wir erklärt, dass die vorliegende Geschäftsordnung fast ident ist mit der am 26.01.1998 vom Gemeinderat beschlossenen Geschäftsordnung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die vorliegende Geschäftsordnung zu beschließen. Der Gemeinderat bestimmt einstimmig die vorliegende Geschäftsordnung.
12. Verordnung über Widmung öffentliches Gut (Forstgarten)
Der Vorsitzende berichtet von der bereits durchgeführten Straßenerrichtung im Bereich Jochen-Landesforstgarten. Vom Geometer DI Johann Horvath, Untere Hauptstraße 106, 7100 Neusiedl am See, wurde eine Vermessung durchgeführt und ein Teilungsplan GZ: 5920/13 vom 28.09.2016 erstellt. Entsprechend der Vermessungsurkunde ist das Trennstück Nr. 3 mit einer Fläche von 70 m² in das öffentliche Gut zu widmen. Er stellt daher den Antrag, die entsprechende Verordnung zu beschließen. Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.
13. Segelclub Weiden, Ansuchen um Pachtverlängerung
Der Vorsitzende berichtet vom Ansuchen des Segelclub Weiden auf Verlängerung des bis 31.12.2020 laufenden Pachtvertrages. Es gab einige Gespräche mit Vertretern des Segelclubs und er ist der Meinung, dass eine Pachtverlängerung solange vor Ablauf des aktuellen Vertrages nicht notwendig ist. Eineinhalb Jahre vor Vertragsablauf über die Vertragsverlängerung zu diskutieren, sei ausreichend. Ines Wagner merkt an, dass der Segelclub in Zukunft große Investitionen vor hat und daher die Sicherheit einer Vertragsverlängerung notwendig ist. Außerdem sind Neuaufnahmen von Mitgliedern bei der kurzen Laufzeit fast unmöglich. Klaus Fuhrmann erkundigt sich ob es stimmt, dass die PT Errichtungs- und BetriebsgesmbH ein Vorpachtrecht auf das Areal des Segelclubs hat. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass der Segelclub das erste Vorpacht- und Vorkaufsrecht hat und die PT Errichtungs- und BetriebsgesmbH an zweiter Stelle steht. In der Diskussion wird erläutert, dass es sinnvoll erscheint, ab Sommer 2019 über die Vertragsverlängerung zu diskutieren, um Ende 2019 – also ein Jahr vor Vertragsende – eine Lösung herbeizuführen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, eineinhalb Jahre vor Ablauf des Pachtvertrags über eine Pachtverlängerung zu verhandeln und zu beraten. Diesem Antrag wurde von allen zugestimmt.
Anmerkungen:
Alles in Allem ist die Situation für den SCW dadurch nicht einfacher geworden! Eine längerfristige Planung, z.B. von nationalen und internationalen Wettbewerben, Investitionen zur Erhaltung der Infrastruktur und selbst die Aufnahme von weiteren Mitgliedern ist somit in Frage gestellt. Trotz der oben erwähnten Einwände, die für eine vorzeitige Pachtverlängerung sprechen, wollte der Vorsitzende dieses Thema erst frühestens 2019 entscheiden lassen. Weiters ist laut Aussage des Bürgermeisters auch keinerlei Änderung der Pacht- bzw. Besitzverhältnisse geplant.
14. Kirchenäcker, Verkehrsmaßnahmen
Der Vorsitzende berichtet vom Ansuchen zahlreicher Bewohner in den Kirchenäckern um verkehrsberuhigende Maßnahmen. Zur Beruhigung des Verkehrs wird die Errichtung einer 30 km/h Zone in den Kirchenäckern angedacht. Elvira Schaffrian erkundigt sich, warum man nicht auf allen Gemeindestraßen 30er Zonen installiert werden, um den Verkehr zu beruhigen. Dazu wird erklärt, dass eine gemeindeweite 30 km/h Beschränkung auf allen Gemeindestraßen behördlich nicht genehmigt wird. Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, im Bereich Kirchenäcker eine 30er Zone einzurichten. Klaus Fuhrmann hält fest, dass er die Einrichtung einer 30er Zone für nicht sinnvoll hält, wenn nicht überprüft wird. Es sollte vielmehr getrachtet werden, dass die 50 km/h im Ortsgebiet eingehalten werden. Er stimmt daher gegen den Antrag. Von allen anderen Gemeinderäten wird dem Antrag zugestimmt.
Anmerkungen:
In zahlreichen burgenländischen Gemeinden sind mittlerweile alle Gemeindestraßen eine 30er Zone! Warum das in Weiden nicht gehen soll bleibt abzuwarten.
15. Rad- und Gehweg Seestraße, Neugestaltung
Der Vorsitzende erinnert an den Beschluss des Gemeinderates vom 06.09.2017. Zwischenzeitig wurden Vermessungsarbeiten durchgeführt und ein Regelquerschnittsplan und Vermessungsplan ausgearbeitet. Bei einer Besprechung am 15.12.2017 mit den Vertretern der Landesregierung wurde die weitere Vorgangsweise festgelegt. Demnach sind folgende Schritte vorgesehen:
- Gemeinderatsbeschluss über vorliegende Variante (lt. Regelquerschnitt)
- Klärung über Benützung von Fremdgrund
- Einholung von Kostenvoranschlägen (Ausschreibung Bichler & Kolbe ZT)
- Vereinbarung mit Landesregierung über Finanzierung (Förderung)
- Gemeinderatsbeschluss über Genehmigung der Vereinbarung
- Grundbuchsstand nach Durchführung der Arbeiten herstellen (eigenes Grundstück Gemeinde für Rad- und Gehweg und eigenes Grundstück für Landesstraße)
Ines Wagner merkt an, dass der Rad- und Gehweg mit 4 m Breite, ihrer Meinung zu großzügig dimensioniert ist und auch der Parkstreifen auf der rechten Fahrbahnseite (in Richtung See) birgt eine weitere Gefahrenquelle. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass die 4 m gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine geringere Bemessung von Rad- und Gehweg ist nicht möglich. An der rechten Fahrbahnseite sind zwischen den Parkplätzen einige Grünbuchten vorgesehen. Der Niveauunterschied zwischen Gehweg und Radweg soll allerdings nicht, so wie im Regelquerschnitt dargestellt, ausgeführt werden. Der gesamte Geh- und Radweg soll asphaltiert und nur farblich getrennt werden. Elvira Schaffrian erkundigt sich über die Begrünung, ob diese der Gemeinde überlassen ist. Dies wird bejaht. Weites wird über die Vorgangsweise betreffend den benötigten Fremdgrund informiert. Im Jänner 2018 soll es Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern geben. Nach den Erläuterungen wird der Antrag gestellt, den vorliegenden Regelquerschnitt zu beschließen, um auf dessen Basis eine Ausschreibung zu veranlassen und Gespräche über die Inanspruchnahme von Fremdgrund führen zu können. Diesem Antrag wird von den Mitgliedern der ÖVP, SPÖ, UPW und Ines Wagner von der GUW zugestimmt, Sanela Ortner stimmt dagegen und Elvira Schaffrian enthält sich der Stimme.
16. Personalangelegenheiten (nicht öffentlich)
17. Christian Karner, Ansuchen um Grundkauf
Der Vorsitzende berichtet vom Ansuchen von Christian Karner um Ankauf der Grundfläche über dem Keller Gst. Nr. 3122 in der Triftstraße. Weiters soll ein Grundstreifen von 6 m neben dem Keller zur Errichtung einer WC-Anlage erworben werden. Der Vorsitzende schlägt vor, den Grund erst dann zu verkaufen, wenn Christian Karner den Keller auch erwirbt. Sechs Meter für die Errichtung eines WC erscheint allerdings als zu viel, 3 m wären durchaus ausreichend. Da der Bereich im Flächenwidmungsplan als Bauland Dorfgebiet ausgewiesen ist, schlägt er vor, den Preis mit EUR 150,– festzulegen. Begründet wird der Preis mit dem aktuellen Bauplatzpreis, vermindert um die Aufschließung, die in diesem Bereich bereits vorhanden ist. Die SPÖ schließt sich dem Vorschlag an. Klaus Fuhrmann hinterfragt den Preis, da es vergleichsweise einen wesentlich günstigeren Preis bei Grundregulierungen in der Triftstraße gab. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag gestellt, einen Grundsatzbeschluss über den Verkauf einer noch näher zu vermessenden Teilfläche des Grundstückes Nr. 3122 zum Preis von € 150,–, an Christian Karner, zuzustimmen. Voraussetzung für den Verkauf ist, dass Christian Karner vorher das Grundstück Nr. 3133/1 erwirbt. Für diesen Antrag stimmen die Mitglieder der ÖVP, SPÖ und UPW, dagegen die 3 Mitglieder der GUW.
Anmerkung:
Da der Bürgermeister während der Diskussion die Möglichkeit einer Rückwidmung des betreffenden Grundstücks in Grünland andenkt, stimmen die drei Gemeinderätinnen der GUW gegen den Antrag.
18. Allfälliges
Christian Wandler berichtet vom Problem der Verunreinigung der Güterwege. Er verweist diesbezüglich auf den § 93 StVO, wonach der Verursacher der Verunreinigung strafbar ist. Heinrich Hareter schlägt vor, in „Weiden Aktuell“ auch über die Verpflichtung der Pflege von unbebauten Grundstücken zu informieren.
Klaus Fuhrmann erkundigt sich über den aktuellen Stand der Dinge bezüglich neuer Windräder. Der Letztstand ist, dass neue, höhere Windräder kommen sollen, man weiß allerdings noch nicht, wann und wo. Auf die Standortfindung hat die Gemeinde auch keinen Einfluss, da dies auch von der Höhe der Windräder abhängt. Einen Plan über geplante Windräder in Weiden am See gibt es in der Gemeinde jedenfalls nicht.

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