Gemäß Burgenländische Gemeindeordnung § 33 hat:
(1) Der Gemeinderat hat aus seiner Mitte auf die Dauer seiner Funktionsperiode einen Umweltgemeinderat zu wählen. Bei der Wahl sind die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung über die Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat sinngemäß anzuwenden.
(2) Der Umweltgemeinderat hat den Bürgermeister bei seiner Amtsführung in den Angelegenheiten des örtlichen Umweltschutzes zu unterstützen. Er hat dem Bürgermeister über die kommunalen Erfordernisse des örtlichen Umweltschutzes laufend zu berichten und ihm geeignet erscheinende Vorschläge zu erstatten.
Wer ist denn eigentlich der Umweltgemeinderat, der den Bürgermeister bei seiner Amtsführung in den Angelegenheiten des örtlichen Umweltschutzes unterstützt???
Nun in unserer Heimatgemeinde gehen die Uhren anders, da es offenbar keinen gewählten Umweltgemeinderat gibt, der die Agenden des Natur- und Umweltschutzes übernimmt!!
Geschrieben von:
guw am 31.05.2012