HIGHLIGHTS aus der Gemeinderatssitzung
vom 18. Juni 2012

IM FOKUS: 2 wichtige Tagungsordnungspunkte der letzten Gemeinderatsitzung
1. Die archäologischen Grabungsgeschichte – Umgehung eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses!
2. geplanter Umbau der Volksschule – basierend auf nur einem einzigen Anbot!

Im Folgenden werden zwei besonders interessante Tagesordnungspunkte herausgegriffen, ausführlich dargestellt und mit Kommentaren versehen. Das vollständige, offizielle Sitzungsprotokoll zur Gemeinderatssitzung wird sobald als möglich auf unserem blog zur Verfügung gestellt.

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Tagesordnungspunkt 7. Kirchenäcker, Ansuchen um Bauplatz

Es liegen der Gemeinde mehrere Ansuchen zum Kauf eines Bauplatzes auf den Kirchenäckern III vor.

Der Bürgermeister teilte mit, dass aufgrund der archäologischen Funde derzeit nur Reservierungen und keine Vergaben durchgeführt werden.

Andreas Rohatsch befragte den Bürgermeister warum das Bundesdenkmalamt nicht vor Beginn der Bauarbeiten verständigt wurde und  erst eine Anzeige eines Passanten die archäologischen Grabungen auslöste?

Der Bürgermeister meinte daraufhin, dass sobald die ersten Funde gemacht wurden, das Bundesdenkmalamt verständigt wurde und von einer Anzeige sei ihm nichts bekannt.

Andreas Rohatsch betonte nocheinmal die Frage warum nicht vor Beginn der Bautätigkeit das Bundesdenkmalamt verständigt wurde, wie das auch einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde?“

Daraufhin zitiert Andreas Rohatsch aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 30.05.2011:

„……….Im Erläuterungsbericht wird empfohlen, unter Berücksichtigung der eingebrachten Erinnerungen und Stellungnahmen, die 4. digitale Änderung zu beschließen.

Schließlich wird vom Vorsitzenden der Antrag gestellt, den Flächenwidmungsplan in der vorliegenden Form, samt den fachlichen Empfehlungen zu den eingelangten Erinnerungen und Empfehlungen, zu genehmigen.

Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die 4. digitale Änderung des Flächenwidmungsplanes in der vorliegenden Form zu genehmigen. Der Text der Verordnung bildet einen wesentlichen Bestandteil dieser Verhandlungsschrift.“

Weiter zitiert Andreas Rohatsch wörtlich aus dem Beschlussexemplar zur 4. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes:

4.2.6 Stellungnahme – Bundesdenkmalamt

Inhalt der Erinnerung:

Die o.a. Dienststelle teilt mit, dass sich im Bereich des Umwidmungsareals eine archäologische Fundzone aus der Frühbronzezeit, der Römischen Kaiserzeit und dem Frühmittelalter befindet und im Baufall auftretende Funde gemäß Denkmalschutzgesetz meldepflichtig sind. Um mögliche Verzögerungen im Baufall zu verhindern, wird empfohlen, bereits vor Baubeginn mit dem Bundesdenkmalamt Kontakt aufzunehmen, um konkrete Festlegungen im Vorfeld abstimmen zu können.

Beurteilung und Empfehlung:

Der Gemeinde Weiden am See wird empfohlen, diesen Sachverhalt künftigen Bauwerbern mitzuteilen.


Woraufhin der Bürgermeister meinte, dass es sich nur um Empfehlungen handle.

Andreas Rohatsch betonte daraufhin, dass es sich um Empfehlungen bis zum Gemeinderatsbeschluss handelte, danach war es ein klarer, einstimmig beschlossener Auftrag an den Bürgermeister, der auch beinhaltet das Bundesdenkmalamt VOR den Baumaßnahmen zu verständigen!“

Ilse Huber (SPÖ) stellte die Frage ob der Gemeinde zusätzliche Kosten, durch die verspätete Verständigung des Bundesdenkmalamtes erwachsen?“

Der Bürgermeister verneinte dies.

Woraufhin Andreas Rohatsch feststellte: „Das bedeutet, die Archäologen graben gratis?“

Daraufhin berichtete der Bürgermeister, dass die Grabungen bis jetzt  € 20.000 gekostet haben, aber der Humus ja ohnehin hätte entfernt werden müssen, weitere Kosten von € 15.000 wurden vom Bundesdenkmalamt übernommen.

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass alle Grundstückseigentümer von den Funden informiert wurden und ein Hausbau erst ab dem Frühjahr 2013 erfolgen kann.

Anmerkungen GUW:

Es gibt hier noch einige offene Fragen, auch hinsichtlich der tatsächlichen Kosten zu klären.

Wir bleiben dran und informieren Sie!!

Tagesordnungspunkt 9. Erweiterung Volksschule

Bürgermeister Wilhelm Schwartz präsentierte eine Kostenschätzung für den Ausbau der Volksschule und Kostenschätzung für das Honorar eines ortsansässigen Architekten.

Andreas Rohatsch erkundigt sich warum nur eine Kostenschätzung eingeholt wurde und betont, dass bei einem Projekt dieser Größenordnung eine Ausschreibung an mehrere Architekten üblich und auch verpflichtend ist.

Bei den zu erwartenden Kosten von mindestens € 2,000.000,– ist mit Sicherheit auch das Bundesvergabegesetz zu berücksichtigen, sodass eine, wie vom BM geplante Direktvergabe, noch dazu basierend auf einer völlig unzureichenden Kostenschätzung nicht möglich sein wird!!

Außerdem – man baut nicht jeden Tag eine Schule! Wenn man schon einen derart hohen finanziellen Betrag „in die Hand“ nehmen muss, sollten zumindest mehrere Varianten in die Überlegungen mit einbezogen werden, so unter anderem ein kompletter Neubau der Schule an anderer Stelle!“

Dieter Gelbmann & Hans Jürgen Jarius von der SPÖ-Fraktion betonen ebenfalls die Berücksichtigung des Bundesvergabegesetzes und bemängeln ebenfalls die völlig unzureichenden Kostenschätzungen.

Daraufhin unterbricht der Bürgermeister die Sitzung und zieht sich mit der ÖVP-Fraktion zu Beratung zurück.

Das Ergebnis ist die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes, der Bürgermeister teilt mit, noch weitere Kostenschätzungen von anderen Architekten einzuholen.

Dieser Entscheidung wird von allen zugestimmt.

Anmerkungen GUW:

An dieser Stelle betonen wir ausdrücklich, dass es mit Sicherheit nicht in unserem Interesse liegt den Schulumbau zu verhindern!

Wir meinen aber, dass wir diese Chance nützen müssen, die BESTMÖGLICHE VARIANTE für unsere Kinder auszuhandeln!!

Und das ist sicher nicht jene, wo es nur einen Vorschlag mit einer unzureichenden Kostenschätzung gibt und die einfach durchgezogen hätte werden sollen!!

Die Einbeziehung ALLER vom Schulausbau Betroffenen (Lehrer, Eltern, Elternverein, Kinder, etc.) ist nach unserer Ansicht eine unabdingbare Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen und zukunftsorientierten Planungsansatz!!

Wir alle kennen die beengte Platzsituation in unserer Schule. Wenn jetzt noch zusätzliche 2 Klassen als Dachausbau durchgeführt werden sollen, stellt sich die Frage, was machen die Kinder in der Pause, im jetzt schon zu kleinen Hof, etc. etc.

Für mindestens € 2,000.000,– haben wir noch immer eine alte Schule, halt mit Dachausbau. Die bauphysikalischen und raumphysikalischen Rahmenbedingungen werden dadurch nicht besser! Zu befürchten ist eher, dass, wie bei so vielen Dachausbauten zu beobachten ist, das Raumklima unerträglich wird – im Sommer unerträglich heiß, im Winter kalt!

Ein Neubau hätte auch noch den riesigen Vorteil, nicht auf einer überalterten Bausubstanz der 60er Jahre, mit allen systemimmanenten Mängeln aufbauen zu müssen, sondern man könnte nach neuesten bauphysikalischen und ergonomischen Grundsätzen für die nächsten Jahre einen Maßstab für den gesamten Bezirk setzen.

Der Einsatz von erneuerbaren, ökologisch verträglichen Energiesystemen und Baumaterialien, genügend Platz für Schüler/innen, Lehrer/innen, helle große Räume für Schulveranstaltungen sind nur einige Vorteile eines gut durchdachten und geplanten Schulneubaues.

Dieses Schulprojekt wird für unsere Nachkommen, Schüler, Lehrer, Eltern für die nächsten 30 Jahre entscheidend zur Wohlfühlqualität und somit Effizienz beitragen können.

Kommentare

Erlaube mir, unsere Überlegungen hinsichtlich dem Umbau und Erweiterung der Volksschule abzugeben.Für uns kommt nur die Variante 1 in bedracht. Es ist doch wirklich klar, dass da eine Ausschreibung erfolgen MUSS. Mit freundlicher Hochachtung, Jürgen Werber

Erlaube mir, unsere Überlegungen hinsichtlich dem Umbau und Erweiterung der Volksschule abzugeben.Für uns kommt nur die Variante 1 in bedracht. Es ist doch wirklich klar, dass da eine Ausschreibung erfolgen MUSS. Mit freundlicher Hochachtung, Werber

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