Auf dem Programm der Gemeinderatssitzung standen folgende Tagesordnungspunkte – besonders interessant Punkt 4:
1. Teilbebauungsplan Strandbadsiedlung, 1. Änderung
In dieser Verordnung werden die maximalen Gebäudehöhen der Pfahlbauten und die äußere Gestaltung der Gebäude geregelt.
Diesem Tagesordnungspunkt wird von allen GemeinderätInnen zugestimmt.
Anmerkung: auch seitens der GUW spricht nichts gegen diese Änderung des Teilbebauungsplanes.
2. Kirchenäcker, Ansuchen um Bauplatz
Herr Thomas Fuhrmann sucht in seinem Schreiben vom 02. Juli um den geförderten Bauplatz Nr. 1023/266 mit einer Größe von 632m2 an.
Diese Parzelle liegt im Bereich Kirchenäcker II und der Verkaufspreis liegt bei € 52/m2.
Dem Ansuchen des Herrn Fuhrmann wird von allen GemeinderätInnen zugestimmt.
3. Ansuchen um Betriebsgebiet
Dem Gemeinderat liegen 2 Ansuchen zum Neuerwerb von Betriebsflächen und ein Ansuchen um Grundstückstausch vor.
a. Ansuchen der Fa. Maletschek um den Erwerb des Grundstückes 1023/319 zur Errichtung einer Halle als Bootslager und für Reparaturarbeiten.
Dem Ansuchen wurde von den GemeinderätInnen der ÖVP und GR Andreas Rohatsch gegen die Stimmen der SPÖ zugestimmt.
Anmerkung: Die Firma Maletschek ist ein wichtiger, florierender Gewerbebetrieb in und für Weiden am See mit branchebedingtem Platzbedarf, sodass hier unserer Ansicht nach diesem Ansuchen zuzustimmen war.
b. Ansuchen Christian Herzog (CHC Kunststofftechnik EU) um ein Betriebsgrundstück zur Errichtung einer Display-Produktionshalle.
Diesem Ansuchen wurde mit den Stimmen der ÖVP gegen die SPÖ zugestimmt. GR Andreas Rohatsch enthielt sich seiner Stimme.
Anmerkung: Auf Nachfrage von Andreas Rohatsch, um welche Art des Betriebes es sich handeln werde und wie viele Arbeitsplätze geschaffen werden, konnte der Bürgermeister keine Auskunft geben.
Auch dem Ansuchen können keine Informationen entnommen werden.
Prinzipiell ist die Ansiedlung von Gewerbebetrieben natürlich positiv zu bewerten, aber leere Hallen ohne nähere Perspektiven auf eine wirtschaftliche nachhaltige Entwicklung, stellen unter anderem aufgrund des fehlenden Bauzwanges nur mangelhafte Entscheidungskriterien dar.
4. Erweiterung Volksschule
Der Gemeinde liegen nun 3 Honorarangebote für den Umbau der Volksschule vor.
Arch. Riedl ZT GmbH 110.689,20 (incl. 20% Ust.)
ad2 architekten ZT KG 113.199,60 (incl. 20% Ust.)
Architekten Kandelsdorfer 113.219,96 (incl. 20%. Ust.)
Des Weiteren liegt eine Kostenschätzung zum Umbau (Arch. Riedl ZT GmbH) und eine Kostenschätzung zu einem Neubau (Architekten Kandelsdorfer) der Volksschule vor.
geschätzte Gesamtkosten Umbau € 1,315.000,00
geschätzte Gesamtkosten Neubau € 4,299.854,60
Dem Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung des Umbaus unter der Leitung der Arch. Riedl ZT GmbH wird von den GemeinderätInnen der ÖVP + SPÖ zugestimmt.
GR Andreas Rohatsch stimmt dagegen und begründet dies wie folgt:
Die vorliegenden Kostenschätzungen für Um- und Neubau sind aufgrund der jeweils darin enthaltenen bzw. fehlenden Positionen nicht vergleichbar und es entsteht der Eindruck, dass die Kostenschätzung für den Neubau bewusst in die Höhe getrieben wurde und die Kostenschätzung für den Umbau bewusst niedrig gehalten wurde. Schon in der letzten Gemeinderatssitzung vom 18. 06. 2012 war die Rede von mindestens € 2 Mio.!!
In der Kostenschätzung für den Neubau fallen nicht näher definierte Positionen, wie „Unvorhergesehene Arbeitsleistung“ in der Höhe von € 376.629,60 und „Nebenkosten“ in der Höhe von € 470.787,– besonders ins Gewicht, diese Positionen fehlen anteilsmäßig im Anbot für den Umbau.
Die Betriebseinrichtung für den Neubau mit € 313.858,– kalkuliert, fehlt anteilsmäßig im Anbot für den Umbau.
Selbstverständlich wäre der Ankauf eines entsprechenden Grundstücks notwendig – die dafür angegebenen Kosten von € 528.000,– bei einem kalkulierten Preis von € 110/m2 sind zumindest zu hinterfragen!
Auch die Kosten für die Baumfällung mit € 9.600 zur Vorbereitung des Grundstückes wirken in diesem Zusammenhang eher merkwürdig! Welchen Wald hätte man hier fällen wollen??
Der Hinweis auf das vorliegende positive Gutachten der Landesregierung Abt. 2 – Gemeinden und Schulen, wonach ohnehin die Nutzung des Sportplatzes weiterhin für den Turnunterricht sichergestellt ist und daher das Raumangebot ausreichend ist, ist unserer Ansicht zumindest zu diskutieren!
Diese kritischen Anfragen und Anmerkungen wies der Bürgermeister empört zurück und bezichtigte die GUW durch falsche und unwahre Aussagen und Aussendungen, Unruhe in die Gemeinde zu bringen. Sein Gespräch mit den Müttern des Elternvereins sei durch die GUW fast zum Scheitern gebracht worden – jedenfalls sei für die Damen des Elternvereins alles in Ordnung und sie wären mit dem Umbau der Volksschule höchst zufrieden!
Dazu die BVZ KW26/2012
5. Ankauf eines Nutzfahrzeuges
Nach kurzer Diskussion zu einem vorliegenden Anbot wird einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst, den Ankauf eines Nutzfahrzeuges („Pritschenwagen“) zu genehmigen und die Einholung weiterer Angebote abzuwarten.
6. Allfälliges
Gemeinderat Alois Rechberger beklagte die mangelnde Gesprächsbereitschaft der GUW und kritisierte die Stellungnahme bezüglich der Öffnungszeiten im Seerestaurant und wies auch darauf hin, dass die Frösche im April ihre Laichzeit haben.
Geschrieben von:
guw am 1.09.2012