aus der Burgenländischen Gemeindeordnung:
§18. (1) ………„Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Burgenland gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Amtsverschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“
Dieses Gelöbnis ist durch die Worte „Ich gelobe“ abzulegen.
Geschrieben von:
guw am 4.09.2012