Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 16. Juni 2014

1. Haftungsübernahmen AVBN, Bruck-Neusiedl am See.
Der Bürgermeister berichtete, dass im Prüfbericht der Gebarungsprüfung der Gemeindeabteilung festgestellt wurde, dass es für die Haftungen der Darlehen des Abwasserverbandes Bruck-Neusiedl, keine aufsichtsbehördlichen Genehmigungen gibt. Im Jahr 2003 wurde beim Beitritt der Gemeinde Weiden am See zu dem Abwasserband auch die Übernahme der Haftungen für die Darlehen beschlossen und seither auch bei den jährlichen Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen berücksichtigt.

Mit Schreiben des Abwasserverbandes vom 15.04.2014 wurde mitgeteilt, dass im Zuge einer Revision der Kommunalkredit Austria AG festgestellt wurde, dass die Haftungsübernahme durch die Gemeinde noch zu genehmigen ist.

Die noch offenen Haftungen in der Höhe von 1.681.276,91 € für die Errichtung des Anschlusses des Weidner Abwasserkanals an die Kläranlage Bruck mussten beschlossen werden.

Dieser Beschluss zur Haftungsübernahme erfolgte einstimmig.

2. Kirchenäcker 3, Ansuchen um Bauplatz.
Dem Gemeinderat lagen 2 Anträge zum Erwerb von Baugrundstücken auf den Kirchenäckern vor. Bei einem Bauplatz handelt es sich um einen geförderten Bauplatz, beim anderen um einen nicht geförderten.

Da gegen diese Anträge keine Einwände vorliegen, erfolgte der einstimmige Beschluss zur Vergabe dieser beiden Bauplätze.

3. Verein Discobus, Einverständniserklärung.
Einstimmig wurde beschlossen weiterhin – bis 2020 – am Projekt „Discobus“ teilzunehmen, da dieses Projekt eine wichtige Möglichkeit für unsere Jugendlichen darstellt, die angebotenen events und clubs unserer Region sicher und gefahrlos zu erreichen und zu nutzen. Die Kosten für den Discobus belaufen sich jährlich auf etwa € 5.000,–, wobei ca. € 2.000,– an Fördermittel refundiert werden.

4. Aktionsgruppe Nordburgenland plus, Beitrittserklärung.
Die Gemeinde Weiden am See ist seit 2007 Mitglied der Aktionsgruppe “nordburgenland plus” und hat für diverse Projekte insgesamt € 71.776,– eingeworben. An Mitgliedsbeiträgen wurden insgesamt € 24.888,– bezahlt.
Da die Mitgliedschaft mit Ende 2013 erloschen geendet hat, wurde einstimmig beschlossen der neuerlich Aktionsgruppe “nordburgenland plus” für den Zeitraum 2014 – 2020 beizutreten.

5. Vinothek, Benützungsübereinkommen.
Der Vorsitzende stellte den Antrag das Benützungsübereinkommen, dahingehend abzuändern, dass die Förderung von 40.000 € auf 60.000 € erhöht und außerdem entgegen der ursprünglichen Planung die Umbaumaßnahmen durch die Gemeinde vorgenommen werden, die Einrichtung bzw. Instandhaltung soll vom Verein Vinothek übernommen werden.

Daraufhin wies Andreas Rohatsch hin, dass 7 Gemeinderäte inklusive dem Herrn Bürgermeister aufgrund der Beteiligung ihrer eigenen Betriebe bzw. jener ihrer Familien als befangen anzusehen sind und zitierte dazu aus der Gemeindeordnung:

§ 49
Befangenheit
(1) Die Mitglieder der Kollegialorgane der Gemeinde sind von der Beratung und der Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand wegen Befangenheit ausgeschlossen:
1. in Sachen, an denen sie selbst, der andere Eheteil, ein Verwandter oder Verschwägerter in auf- oder absteigender Linie, ein Geschwisterkind oder eine Person, die noch näher verwandt oder im gleichen Grad verschwägert ist, beteiligt sind;

In der daraufhin folgenden hitzigen Diskussion stellt der Bürgermeister fest, dass es keine Eröffnung der Vinothek am Donnerstag geben wird, wenn kein positiver Beschluss zustande kommt.

Somit besaßen SPÖ & GUW die Stimmenmehrheit und lehnten den Antrag des Vorsitzenden ab.

Erst danach wurde vom Schriftführer festgestellt, dass durch die Befangenheit der 7 Gemeinderäte keine Beschlussfähigkeit mehr gegeben ist. Es wird bis zur nächsten Sitzung geklärt, wie die weitere Vorgangsweise in dieser Angelegenheit zu erfolgen hat.

Anmerkungen:
Wie wir wissen wurde die Vinothek trotzdem eröffnet.
Die GUW hat sich von Beginn an aus folgenden Gründen gegen dieses Projekt ausgesprochen:

1. es handelt sich um einen privaten gewinnorientierten Verein von 17 Weidner Winzerbetrieben, die ausschließlich ihre eigenen Weine anbieten wollen, ohne die großartige regionale Produktpalette überhaupt in Betracht zu ziehen.

2. die Vereinsmitglieder betonen selbst immer wieder, dass es sich für sie um ein Verlustgeschäft handelt

Wieso soll daher die Gemeinde einen a priori defizitären Verein mit Steuergeldern fördern?

3. Der Verein nutzt den Raum des Tourismusbüros sowie auch das Gemeindepersonal kostenfrei. Die Gemeinde trägt dafür auch noch die Umbau-, Betriebs- und Erhaltungskosten.

4. Winzer sind traditionell auch keine Mitglieder des Tourismusverbandes und bezahlen daher auch keine Tourismusabgaben im Gegensatz zu vielen anderen Gewerbetreibenden der Gemeinde, die keine Wirtschaftsförderung erhalten.

5. Andere, tatsächlich gemeinnützige Vereine der Gemeinde erhalten keine adäquate Förderung (Kultur, Sport, etc.)

6. Sieben Mitglieder des Gemeinderates sind mit ihren Betrieben oder denen ihrer Familien im Verein Vinothek beteiligt und daher als befangen anzusehen. Auch der Gemeinderatsbeschluss vom 24.10. 2013 wäre in dieser Hinsicht zu überprüfen!

Leider handelt es sich wieder einmal um ein Projekt, das unser Bürgermeister im Alleingang mit seiner absoluten Mehrheit durchziehen wollte, ohne die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen transparent von Beginn an auf den Tisch zu legen.

Da wir als Gemeinderäte zu einer sorgfältigen Prüfung von Projekten verpflichtet sind und wir uns ebenso für eine sorgfältige und sparsame Verwendung unserer Steuergelder vor der Bevölkerung verantworten müssen und wollen, konnten wir diesem Projekt mangels realistischer und seriöser Planungs- und Entscheidungsgrundlagen nicht zustimmen.

Nur aufgrund des Slogans “Wein und Tourismus gehören zusammen” die wirtschaftlichen Aspekte zu negieren, also ein vorprogrammiertes Defizit auch noch mit Steuergeldern zu fördern ist schlichtweg verantwortungslos.

6. Bodenradar, Beauftragung.
Durch diese zerstörungsfreien Bodenuntersuchungen soll geklärt werden, ob unter dem Gelände des Landesforstgartens ebenfalls archäologische Funde, wie Mauern oder Gräber zu erwarten sind. Die Kosten dafür betragen rund 9.000 €.

Dieser Beschluss wurde mit den Stimmen der ÖVP-GemeinderätInnen gefasst.

Anmerkungen:
Obwohl es aus wissenschaftlichen Gründen sehr interessant wäre zu wissen mit welchen archäologischen Funden zu rechnen sei, handelt es sich hierbei um vorbereitende Maßnahmen für die Errichtung des neuen Sportplatzes. Wir meinen, dass die Volksabstimmung jedenfalls abzuwarten ist und im Fall des Falles immer noch genug Zeit für Bodenradaruntersuchungen ist und es nicht schon jetzt notwendig ist dafür unnötig Geld auszugeben.

7. Entscheidung über Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung über den Gemeinderatsbeschluss vom 25.3.2014 betreffend die Errichtung eines Sportzentrums; Erlassung eines Bescheides.

Gemäß der Gemeindeordnung ist die Erlassung eines Bescheides ein nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt, daher mussten die Gäste den Sitzungssaal verlassen.

8. Verordnung über die Durchführung der Volksabstimmung
Im Zusammenhang mit der Volksabstimmung über das neue Sportzentrum muss eine Verordnung über die „Anordnung der Volksabstimmung“ erlassen werden, wobei es gilt den Abstimmungskalender mit dem Stichtag und dem Abstimmungstag festzulegen.

Einstimmig wird der Sonntag der 14. September 2014 als Abstimmungstag festgelegt.

Anmerkung:
Über die wesentlichen Eckdaten des Abstimmungskalenders werden wir Sie demnächst separat informieren.

9. Entsorgung der Weintanks in der Lagerhalle des Winzerkellers.
Es liegt ein Angebot der Fa. Iwulski Kazimierz aus St. Andrä für die Entsorgung der Weintanks in der Lagerhalle im Winzerkeller vor. Dadurch könnte eine wesentlich bessere Nutzung der Halle erreicht werden. Die Kosten für die Entsorgung würden € 10.000,– und Materialkosten für die Neuherstellung des Daches, das zu diesem Zweck abgebaut werden muss betragen. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von 55.000 €, lt. Aussage des Bürgermeisters. Diesem Antrag wurde von allen zugestimmt.

10. Allfälliges.
Andreas Rohatsch übersendete dem Gemeinderat ein Protokoll der Begehung des Kindergartens sowie eine umfangreiche Mängelliste, beginnend beim Verdacht auf Schimmelpilzbefall im Keller und im Dachbodenaufgang, über nicht vorhandene Fluchtwege aus dem Obergeschoß, den Sanierungsbedarf der 70er Jahre Sanitäranlagen, bis hin zu nicht überprüften bzw. abgelaufenen Prüfplaketten von diversen Spielgeräten und einem notwendigen Pflegeschnitt bei den Bäumen des Kindergartens.

Der Bürgermeister meinte dazu, dass es bedauerlich ist, wenn Herr Rohatsch erst nach 2 Jahren Zuständigkeit für den Kindergarten draufkommt, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern. Offensichtlich hat er bis jetzt nichts gemacht, obwohl er als zuständiger Gemeindevorstand eine entsprechende Aufwandsentschädigung bekommt. Er erwartet jedenfalls, dass er als zuständiger Gemeindevorstand sich um die erforderlichen Maßnahmen annimmt.

Anmerkungen:
Aufgrund der seitens des Bürgermeisters vorgebrachten Vorwürfe, ich würde meine Pflichten als Gemeindevorstand nicht erfüllen, sehe ich mich dazu gezwungen folgende Stellungnahme abzugeben:

1. Gemeindevorstände haben in erster Linie die Aufgabe, den Bürgermeister in seiner Tätigkeit durch Beratung und Informationsbeschaffung zu unterstützen und sind nicht dazu berechtigt eigenmächtig Aufträge zu erteilen, sondern sind an die Weisungen des Bürgermeisters gebunden.

Burgenländische Gemeindeordnung § 31
Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich
(1) Der Bürgermeister hat die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs zu besorgen. Er ist hiebei in den Angelegenheiten der Landesvollziehung an die Weisungen der zuständigen Organe des Landes gebunden und nach § 48 Abs. 2 verantwortlich. In den Angelegenheiten der Bundesvollziehung ist er an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes gebunden.
(2) Der Bürgermeister kann einzelne Gruppen von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs – unbeschadet seiner Verantwortlichkeit – wegen ihres sachlichen Zusammenhangs mit den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs Mitgliedern des Gemeindevorstands und anderen Organen nach den Bestimmungen dieses Verfassungsgesetzes zur Besorgung in seinem Namen übertragen. Ist das Organ ein Kollegialorgan, dann darf die Übertragung nur auf dessen Mitglieder erfolgen. In diesen Angelegenheiten sind die betreffenden Organe oder dessen Mitglieder an die Weisungen des Bürgermeisters gebunden und nach § 48 Abs. 2 verantwortlich.

2. Der Kindergarten wird von mir zwar nicht wöchentlich, aber in regelmäßigen Abständen besucht und Rücksprache mit der Kindergartenleitung gehalten. Über die in der Vergangenheit stattgefundenen Besprechungen und Sitzungen zwischen Bürgermeister, Pädagoginnen und Elternvertretern wurde ich seitens des Bürgermeisters kein einziges Mal informiert oder dazu eingeladen.
Mit dem von mir zum Kindergarten verfassten Protokoll bin ich meiner Verpflichtung der Berichterstattung und Information des Bürgermeisters vollinhaltlich nachgekommen, es liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters bzw. der Gemeinde den Betrieb und die sichere Nutzung von Bauwerken und Infrastruktur Sorge zu tragen. Dass die Behebung zahlreicher Mängel bereits seit langem eingeleitet wurde, wie wir vom Bürgermeister erfahren durften, belegt nur, dass manche dieser Mängel bereits unmittelbar nach der Eröffnung des Kindergarten bekannt waren.

Kindergartengesetz 1995; Abschnitt II
Öffentliche Kindergärten
Gesetzlicher Kindergartenerhalter
§ 10. (1) Unbeschadet der Verpflichtungen des Landes gemäß § 8 ist gesetzlicher Kindergartenerhalter eines öffentlichen Kindergartens jene Gemeinde, in deren Gebiet sich der öffentliche Kindergarten befindet oder in deren Gebiet er errichtet werden soll; ihm obliegt die Errichtung, Führung, Erhaltung, Stilllegung und Auflassung des öffentlichen Kindergartens.

Es gehört also sicher nicht zu meinen Aufgaben Kostenvoranschläge einzuholen und Arbeitsaufträge an Firmen zu vergeben – dies ist Sache des Kindergartenerhalters und -betreibers! Meine Pflicht ist es zu informieren und dieser bin ich mit meinem schriftlichen Protokoll nachgekommen.

P.S. sinngemäß gilt dies auch für die Agenden des Sports

Weder der Bürgermeister noch die Funktionäre erachteten es bis jetzt für notwendig mich in die seit langem geführten Beratungen bezüglich des Sportplatzes mit einzubinden!  Mir das jetzt aus politisch und persönlich motivierten Gründen zum Vorwurf zu machen, weise ich schärfstens zurück.

Ganz im Gegenteil verweise ich auf das Protokoll einer Sitzung zu der ich ALLE Sportfunktionäre unmittelbar nach der Übernahme dieses Ressorts zu einer Besprechung und Kontaktaufnahme eingeladen habe. Mit Ausnahme der UFC-Funktionäre haben ALLE Vertreter der anderen Sportarten an dieser Besprechung teilgenommen. Den UFC-Funktionären war es nicht einmal den Aufwand wert, in irgendeiner Form auf diese Einladung zu reagieren……….

Kommentare

Danke fuer die Info; ich finde Ihre Arbeit fuer die Gemeinde sehr gut; wie mein Zuhoeren bei der Gemeinderatssitzung vom 16.6.14 gezeigt hat, auch sehr notwendig im Sinne der Steuerzahler der Gemeinde. Weiter so !!!

An dieser Stelle muss auch einmal klar festgestellt werden, dass wir nicht prinzipiell gegen Wirtschaftsförderung und auch nicht prinzipiell gegen eine Vinothek sind!

Wirtschaftsförderung als Startimpuls für eine Initiative kann durchaus etwas Positives sein, wenn eine fundierte Planung und realistische Projektsentwicklung dahintersteht, sodass abzusehen ist, dass sich dieses Projekt nach einer Anlaufphase in jeder Hinsicht selbst finanzieren und erhalten kann.

Es kann aber sicher nicht sein, dass die Gemeinde, also wir alle auf sämtlichen Folgekosten “sitzen” bleibt.

Bevir ich es vergess, ich bin auch nicht gegen die Vinothek, was mich stört ist der Umstand, dass Alle für ein Minderheitenprojekt zahlen mussten.
Übrigens für die Mitleser, die Ecken der Glasstehtische sollten raschest abgerundet werden, die stellen eine beträchtliche Unfallsgefahr dar.

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