Update zum Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 05. November 2014

Liebe Weidnerinnen und Weidner,
nachfolgend dürfen wir Sie wieder über einige interessante Aspekte der Gemeinderatssitzung vom 05. 11. 2014 informieren.

1 Nachbesetzung eines Vorstandsmitgliedes
Andreas Rohatsch von der GUW hat aus beruflichen Gründen auf sein Mandat als Gemeindevorstand verzichtet. Gemäß § 90 Bgld. Gemeindewahlordnung war daher eine Nachwahl für die Neubesetzung eines Vorstandsmitgliedes vorzunehmen. Andreas Rohatsch stellte den Antrag, Elvira Schaffrian in den Vorstand zu wählen. Von den Mitgliedern der GUW-Fraktion wurden insgesamt 3 Stimmen abgegeben und Elvira einstimmig zum Gemeindevorstand gewählt. Der Bürgermeister ermahnt Elvira Schaffrian, dass sie für und nicht gegen die Gemeinde arbeiten müsse.

Anmerkungen:
Wir arbeiten immer für die Gemeinde, aber nicht für den Bürgermeister…………
……..und da wir alle auch gleichberechtigte Basisdemokraten sind, ist es für uns auch gleichgültig wer „vorne“ steht………..


2 Bericht des Prüfungsausschusses

Der Obmann-Stellvertreter des Prüfungsausschusses Ing. Markus Hareter, berichtete von den am 23. September 2014 vorgenommenen Prüfungen und verlas den Bericht. Es wurde die Gebarung der Gemeinde auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft, wobei es keine Beanstandungen gab. Weiters wurden die Kosten betreffend des Um- und Zubaus der Volksschule überprüft, wobei Kostenüberschreitungen in der Höhe von € 285.424,28 zu den vom Gemeinderat mehrheitlich bewilligten € 1,917.919,72 festgestellt wurden. Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Anmerkungen:
Wir erinnern an dieser Stelle an die erste Kostenaufstellung vom 12. Juni 2012 in einer Höhe von € 1, 407.241,00. Schon knapp ein halbes Jahr später stellte sich heraus, dass diese erste Kostenaufstellung zu optimistisch war und der Gemeinderat beschloss am 19. März 2013 mehrheitlich – ohne die Stimmen der GUW & SPÖ – eine Aufstockung des Budgets auf € 1,917.919,72. Die derzeitigen Kosten für den Umbau liegen mit den derzeit noch offenen Forderungen in der Höhe von € 340.505,53 bereits bei mehr als rund € 2,5 Mio.
Nach der Endabrechnung werden wir die Vorgänge um den Umbau der Volksschule in einer eigenen Aussendung ausführlich beleuchten.
Als erste Information haben wir für Sie schon folgendes Diagramm vorbereitet:


Grafik Volksschulumbau

Diagramm 1: Die Entwicklung der Umbaukosten von der ersten Kostenaufstellung im Juni 2012 mit den Nachbesserungen bis heute.

3 Infopoint zur Präsentation der archäologischen Funde
Auf den Kirchenäckern soll ein Informationsstand errichtet werden, um die archäologische Einzigartigkeit der dortigen Funde für die Region, das Burgenland und den mitteleuropäischen Raum zu präsentieren. Von der Kulturabteilung des Landes Burgenland wurde eine Förderung in der Höhe von € 90.000,– zugesagt. Als Förderungswerber tritt der Tourismusverband auf, weshalb die Abschließung eines Superädifikatsvertrages für die Errichtung des Infopoints erforderlich ist. Auf Anfrage der GUW wird der Fördervertrag erläutert, woraus hervorgeht, dass die baulichen Maßnahmen bis zum Betrag von € 73.200,– zu 100 % gefördert werden. Für Öffentlichkeitsarbeit sind im Vertrag € 7.160,– und für Planung und Controlling € 9.640,– vorgesehen. Für die Kosten der wissenschaftlichen Arbeiten und die geplante Broschüre in der Höhe von ca. € 62.000,– gibt es noch keine schriftlichen Förderzusagen. Dem Antrag diesen Vertrag mit dem Tourismusverband Weiden zu genehmigen wird von allen zugestimmt.

Anmerkung:
„Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich ein Bauwerk, das mit Zustimmung des Grundeigentümers und regelmäßig gegen Entgelt auf einem fremden Grundstück errichtet wird und “nicht stets darauf bleiben soll”, beispielsweise Markt- und Praterhütten oder Gartenhäuschen.“ ((nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Super%C3%A4difikat)

4 Grundkauf Unterfeld-Viertel, Kaufverträge
Der Bürgermeister berichtet von den Optionsverträgen mit 19 Grundeigentümern im Bereich Unterfeld-Viertel. Nachdem das Optionsrecht ausgeübt wird, liegt nun ein Entwurf der Kaufverträge über den Erwerb der Grundstücke vor.

Andreas Rohatsch nimmt zur Kenntnis, dass die GUW seit Monaten für die Ausgaben von € 300.000,– verantwortlich gemacht wird, obwohl die GUW dem Grundkauf nie zugestimmt hat und bis zur gegenwärtigen Gemeinderatssitzung vom 05. 11. 2014 kein Geld geflossen ist!!

Der Vorsitzende stellt dazu fest, dass die Optionseinlösung bindend ist und daher keine andere Wahl besteht. Der Bürgermeister stellte den Antrag, die Kaufverträge mit den 19 Grundeigentümern über die Gesamtfläche von 37.112 m² zum Kaufpreis von insgesamt € 259.784,– zu genehmigen. In der Abstimmung, stimmen die 11 Gemeinderäte der ÖVP und 6 Gemeinderäte der SPÖ dafür und die 3 Gemeinderäte der GUW dagegen.

Anmerkungen:
„Eine Option bezeichnet in der Wirtschaft ein Recht, eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Es handelt sich ausdrücklich um ein Recht und um keine Pflicht, d. h. der Optionsinhaber, der die Option zu einem bestimmten Preis vom Optionsverkäufer gekauft hat, entscheidet einseitig, ob er die Option ausübt oder die Option verfallen lässt.“


In diesem Falle sind die Optionen offenbar bindend, da in der Gemeinderatssitzung vom 25- März die Einlösung der Optionen mehrheitlich (ohne die Stimmen der GUW & SPÖ) beschlossen wurde, obwohl die Durchführung einer Volksabstimmung bereits im Raum stand.


Obwohl zumindest 2 der ÖVP-Gemeinderäte als befangen anzusehen sind, da sie entweder selbst oder enge Verwandte dort Grundstücke besitzen, haben sie an dieser Abstimmung teilgenommen und sich somit den Ankauf ihrer Grundstücke mit Steuergeldern selbst genehmigt.


Da in den Optionsverträgen definitiv festgelegt wurde, dass die gegenständlichen Grundstücke ausschließlich für die Errichtung des Sportplatzes verwendet werden, ist mit einer Neuauflage des Sportplatzprojektes zu rechnen. Etwa nach 2 Jahren, also im Herbst 2016 erwarten wir den Tagesordnungspunkt „Neuerrichtung eines Sportzentrums“ in einer Gemeinderatssitzung.


5 Güterweg Jochen, 2. Erweiterung
Der Vorsitzende berichtete von der Genehmigung des Güterwegvorhaben “Weiden-Jochen” im Jahr 2006. Im Bereich Landesforstgarten wurde um eine Asterweiterung im Ausmaß von 470 m und Baukostenerhöhung um € 105.000,– angesucht. Für diese 2. Projektänderung ist eine generelle Haftungserklärung zu genehmigen. Die Gestaltung und Ausführung des Weges werden ebenfalls genau erklärt. In der Abstimmung stimmen die 11 Gemeinderäte der ÖVP und 6 Gemeinderäte der SPÖ dafür und die 3 Gemeinderäte der GUW dagegen.

Anmerkung:
Selbstverständlich ist auch dieser Ausbau des Güterweges als vorbereitende Maßnahme in Zusammenhang mit dem vom Bürgermeister nach wie vor geplanten Neubau eines „Sportzentrums“ zu betrachten. Klarerweise haben wir uns gegen diesen, zum derzeitigen Stand der Situation nicht notwendigen Ausbau ausgesprochen.

6 Kanalkataster
Der Bürgermeister berichtete von einem Förderansuchen aus dem Jahr 2011, wo auch ein Kanalkataster für die Gemeinde Weiden am See vorgesehen ist. Dabei wurden die Gesamtkosten für den Kanalkataster auf rund € 240.000,– geschätzt. Die Förderung wurde im Jahr 2013 bewilligt und beträgt ca. 48 %. Um die bereits zugesicherten Fördermittel nicht verfallen zu lassen, wird vorgeschlagen den Kanalkataster zu erstellen und das Büro Bichler & Kolbe mit den Ingenieurleistungen zu beauftragen. Diesem Antrag wird von allen zugestimmt.

Anmerkung:
Nach den beiden Hochwasserereignissen im heurigen Sommer ist wohl uns allen – einigen auch schmerzlich – klar geworden, dass es notwendig ist auch in die Erhaltung, Wartung und Pflege der bestehenden Infrastruktur zu investieren, wobei gerade die veraltete und für die heutigen Ansprüche zu gering dimensionierte Weidner Kanalisation dringend sanierungsbedürftig ist.

7 Auflassung von Eisenbahnkreuzungen (EK)
Der Bürgermeister berichtete von den Verhandlungen mit der Neusiedler Seebahn GmbH, betreffend Auflassung von Eisenbahnkreuzungen. In den Besprechungen über die Auflassung der Eisenbahnkreuzung beim Landeforstgarten wurde seitens der Gemeinde Weiden am See darauf hingewiesen, dass die Erreichbarkeit für die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke gewährleistet sein muss. Seitens der Biologischen Station Illmitz wurde eine alternative Strecke über den Radweg B 10 vorgeschlagen. Die vom Bürgermeister vorgeschlagene Lösung für die Grundeigentümer ergibt sich aus der Schließung der EK Seegrund und die Errichtung eines Begleitweges entlang der Bahn im Naturschutzgebiet „Zitzmannsdorfer Wiesen“ von der EK Seegrund bis zur EK Landesforstgarten. Die EK Kreuzung Landesforstgarten  wird erhalten bleiben und gesichert werden.

Andreas Rohatsch erkundigt sich, ob es eine schriftliche Stellungnahme seitens des Naturschutzes gibt. Dies wird vom Vorsitzenden verneint. Mag. Dr. Andreas Rohatsch erklärt, dass es keine Zustimmung seinerseits gibt, solange keine schriftliche Stellungnahme des Naturschutzes vorliegt. Heinrich Hareter erkundigt sich, was ein Gemeinderatsbeschluss bringt. Dazu stellt der Bürgermeister fest, wenn es keine Konsenslösung gibt, wird von der Behörde die Schließung der EK Landesforstgarten angeordnet, oder es bleiben beide EK offen, was aber eine sehr teure Lösung für die Gemeinde Weiden am See bedeutet. Elvira Schaffrian und Ines Wagner erkundigen sich über die Ausführung bzw. Kosten des Weges.

Der Vorsitzende plädiert für eine Asphaltierung des Weges, wobei über eine Kostenaufteilung mit der Bahn zu verhandeln ist. Er könne sich eine Kostenaufteilung von je 50 % vorstellen. In der darauffolgenden Diskussion über die Ausführung des Weges und den verschiedenen Varianten, betont der Vorsitzende, dass für die künftigen Verhandlungen ein einstimmiger Beschluss sicher von Vorteil wäre. Hans Jürgen Jarius betont, dass der Vorschlag des Bürgermeisters ein guter Kompromiss sei. Andreas Rohatsch sieht derzeit auch keine andere Lösung, möchte jedoch auf alle Fälle eine schriftliche Stellungnahme der Naturschutzabteilung abwarten. In der daraufhin durchgeführten Abstimmung enthält sich Andreas Rohatsch der Stimme, alle übrigen Gemeinderäte stimmen für den Antrag.

Anmerkungen:
Sicherheitsaufrüstung der Eisenbahnkreuzungen
Tatsächlich ist eine Kostenaufteilung zwischen Bahn und Gemeinde zu je 50% schon gesetzmäßig geregelt.


„Gemäß § 48 Abs. 2 Eisenbahngesetz (EisbG) sind vom Träger der Straßenbaulast, sofern kein Einvernehmen über die Regelung der Kostentragung mit dem Eisenbahnunternehmen hergestellt werden kann, insbesondere folgende Maßnahmen zur Hälfte zu tragen:


* die Kosten der Sicherungseinrichtungen,
* die Kosten für die bauliche Umgestaltung der bestehenden Kreuzung,
* die Kosten für Zusatzeinrichtungen zur Erhöhung der Sicherheit (Läutewerke, Drehkreuze, Tore, Umlaufsperren, Hängegitter),
* Kosten der Zusatzeinrichtungen für die barrierefreie Ausgestaltung der Sicherung der Eisenbahnkreuzung,
* die Kosten für die im Zusammenhang mit der Auflassung erforderliche Umgestaltung des Wegenetzes oder Durchführung sonstiger Ersatzmaßnahmen sowie
* die Kosten für die künftige Erhaltung und Inbetriebhaltung der umgestalteten Kreuzung, des umgestalteten Wegenetzes und der Ersatzmaßnahmen.“
(aus: https://www.kommunalnet.at/news/artikel/article/welche-kosten-werden-ersetzt.html?cHash=9ca922297d4b547282ea014e47241e9e)


Gemeinderatsitzung vom 04.07.2013
Aus dem Protokoll: „Der Bürgermeister informiert, dass die Raab-Ödenburg Bahn in Weiden am See zwei neue Ampelanlagen (Bereich Pferdekoppel und Landesforstgaren) installieren möchte, wobei die Gemeinde laut Verordnung die Hälfte der Investitionskosten (€ 300.000,– pro Lichtanlage) tragen müsste……………“

Rudolf Strommer hingegen stellt am 18. Juli 2013 fest: „Die Errichtung einer Eisenbahnkreuzungsanlage mit Lichtzeichen kostet rund 300.000 Euro………“ (aus: http://gemeindebund-burgenland.at/2013/07/18/vpras-mag-thomas-steinereisenbahnkreuzungsverordnung-muss-entscharft-werden/)

Das bedeutet im Klartext: Die Höhe der Investition für 2 Lichtanlagen beträgt für die Gemeinde insgesamt € 300.000 und nicht wie im Protokoll der GR-Sitzung vom 04. 07. 2013 unterschwellig vermittelt € 600.000!


Erläuterung zu den Erhaltungskosten
Diese anteilsmäßig für die Gemeinde je Eisenbahnkreuzung € 6.000 – errechneten jährlichen Erhaltungskosten sind der geschätzte Mittelwert aus dem Gesamtprojektsvolumen aller in Österreich umzusetzender EK-Sicherungsmaßnahmen in der Höhe von mehr als 1 Mrd. €, wobei als Schätzwert 4-6% der gesamten Errichtungskosten (€ 300.000/je EK angesetzt wurden! Diesen Mittelwert für 2 untergeordnete Güterwegkreuzungen anzunehmen, halten wir für überzogen. Zur Veranschaulichung folgende Tabellen:

Tabelle1
Tabelle 1: Die für unsere Gemeinde anteiligen Projektskosten in Abhängigkeit zur Ausführungsvariante

Tabelle 2
Tabelle 2: Gesamtkosten nach jeweils 10 und 20 Jahren inklusive der Erhaltungskosten für die Eisenbahnkreuzungen – unberücksichtigt bleiben in dieser Tabelle die Erhaltungs- und Wartungskosten für den Begleitweg.

Herstellung des Begleitweges
Die Gesamtlänge eines mindestens 5 m breiten Begleitweges würde rund 520 m betragen. D.h. bei einer ordnungsgemäßen Herstellung mit Unterbau und Oberbau, begleitenden Banketten, etc. der auch von den schweren Baumaschinen und landwirtschaftlichen Maschinen befahrbar zu sein hat, ist mit Kosten in der Höhe von mehr als € 325.000 zu rechnen, wie uns von einer regionalen Fachfirma mitgeteilt wurde.


Diese recht hohen Kosten begründen sich darauf, dass der in diesem Bereich nicht tragfähige, schlammige Untergrund etwa 80 cm tief ausgehoben werden muss, wobei im oben genannten Betrag, die notwendigen Maßnahmen zur Baugrundverbesserung, eine statische Sicherung der Bahntrasse im betroffenen Bereich noch nicht berücksichtigt wurden!


Aus dem Protokoll: „Der Vorsitzende plädiert für eine Asphaltierung des Weges, wobei über eine Kostenaufteilung mit der Bahn zu verhandeln ist. Er könne sich eine Kostenaufteilung von je 50 % vorstellen.“

Aufgrund unserer Recherchen ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass sich die Bahn an den Herstellungskosten des Begleitweges beteiligen wird, da ja alternative Wege – wenn auch mit längeren Umwegen – vorhanden sind.

Sanierung des Begleitweges
Da dieser Weg regelmäßig auch von schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen benutzt werden soll, muss rund alle 10 Jahre mit einer tiefgründigen Sanierung gerechnet werden. Diese Sanierung beinhaltet die Entfernung der Deckschichten, die Sanierung des Unterbaues und die Neuherstelllung der Deckschichten. Als Kostenansatz wurden die heute in der Region üblichen Preise zur Herstellung der Deckschichten herangezogen, jedoch ohne die Kosten für den vorhergehenden Abtrag einzurechnen. Eine vorausschauende Prognose der Preisentwicklung ist natürlich nicht möglich – billiger wird´s aber auf keinen Fall. Berücksichtigt man die unvermeidlichen Sanierungskosten für den Begleitweg, sieht die Kostenbelastung für die Gemeinde schon etwas anders aus. Zur Veranschaulichung eine graphische Darstellung der zu erwartenden Kostenentwicklung in Diagramm 2, wobei wir hier dezidiert feststellen, dass wir die möglichst günstige Variante zur Berechnung herangezogen und einige Positionen (siehe oben) in der Grafik nicht berücksichtigt haben.

Diagramm 2
Diagramm 2: Die Entwicklung der Kosten der beiden Varianten, inklusive der Erhaltungskosten und Erneuerungskosten für den Begleitweg (ohne Berücksichtigung allgemeiner wirtschaftlicher Entwicklungen, wie Rezession, Inflation, etc. etc.)

Resümee
Abgesehen davon, dass eine Genehmigung durch die Naturschutzabteilung derzeit sehr fraglich ist, erbrachten unsere Recherchen, dass ein Offenlassen der bestehenden Bahnübergänge und die Durchführung der notwendigen Sicherheitsausstattung (Lichtanlagen) die wesentlich günstigere und aus ökologischer Sicht auf jeden Fall auch bessere Lösung ist!


Die GUW plädiert jedenfalls für die Offenhaltung beider Bahnübergänge.


P.S. Sie fragen sich jetzt vielleicht warum Ines Wagner und Elvira Schaffrian dem Vorschlag des Bürgermeisters zugestimmt haben und nur Andreas Rohatsch sich der Stimme enthalten hat? Hierzu können wir folgende Antwort geben: Dem ersten Anschein nach war die Argumentation des Bürgermeisters mit den wenigen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen als durchaus plausibel anzusehen. Erst nach der Sitzung und den erst dann möglichen, auf eigene Faust durchgeführten intensiven Recherchen, stellte sich die ganze Tragweite dieses Projektes, auch in Hinsicht auf die zu erwartenden Kosten heraus!
P.P.S. außerdem gibt es bei der GUW keinen Fraktionszwang……….

Allfälliges
Andreas Rohatsch erkundigt sich, wann die Mängel, die aufgrund der Spielgeräteüberprüfung im Kindergarten festgestellt wurden, behoben werden und ob etwas gegen die Schimmelbildung im Keller des Kindergartens unternommen wurde. Der Bürgermeister berichtet dazu von der Überprüfung durch einen Bausachverständigen im Beisein eines Mediziners, wo festgestellt wurde, dass es sich um keine Schimmelbildung handelt. Es ist künftig eine bessere Lüftung notwendig, ohne jedoch auszuführen wie dies zu geschehen hat!

Anmerkung:
Da es nur mit Hilfe eines Luftfeuchtigkeitsmessgerätes nicht möglich ist, Schimmelsporen in der Luft nachzuweisen und der Geruch im Keller, sowie die Fleckenbildung im Aufgang zum Dachboden für uns nach wie vor überaus verdächtig ist, werden nun wir aktiv werden und die entsprechenden Fachleute einschalten, die mit einem Luftprobensammler mit Probenfilter und anderen notwendigen und geeigneten Untersuchungsmethoden das Gefährdungspotenzial für unsere Kinder bewerten werden.

Abschließend erfolgten die mittlerweile schon üblichen Schuldzuweisungen betreff Verhinderung des Sportzentrums. Die Volksabstimmung wäre nur deswegen so ausgegangen, weil wir die Menschen mit unseren Zahlenspielereien verwirrt hätten und außerdem sind wir auch daran schuld, dass das Oktoberfest so schlecht besucht wurde und beim letzten Meisterschaftsspiel nur 19 zahlende Zuschauer anwesend waren, sowie an den Vereinsschulden und überhaupt sind wir diejenigen die Unfrieden in die Gemeinde bringen und die Bevölkerung gegenander aufhetzen, etc. etc. etc. etc. etc.……………………….

Kommentare

Um diese Kosten des Schulumbaues wäre ein Neubau auch gegangen und dort hätte man größere Klassenzimmer einrichten können. Tenor ehemaliger Schüler, die Klassen sind gleich klein wie bei uns.
Leider ist zu befürchten, dass die Sportplatzidee wieder kommt, so festgefahren wie diese Vorstellung bei Einigen ist, scheint sie nicht ad acta zu liegen.
Vielleicht erfahren wir einmal, wie hoch der Schuldenstand ist und wofür die Einahmen, sprich Geld der Steuerzahler ausgegeben wurde. Übrigens was hat denn die Vinothek den Gemeindebürgern gekostet, sie wurde ja nach Aussage des Bgm. sparsamst mit Gemeindemittel errichtet.

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